Allgemeine Geschäftsbedingungenfür
Die vereinbarten Miettarife gelten immer nur für aufeinander folgende Tage. Ungünstige Witterung oder andere Behinderungen, zB. Ausfall von Beförderungsanlagen befreien nicht von der Bezahlung des gesamten Miettarifs – eine Rückerstattung wird ausdrücklich ausgeschlossen! Bei Verletzung oder Krankheit des Mietenden während der Mietzeit gilt bei Vorlage eines ärztlichen Berichtes folgende Regelung:
Bei Nichtvorlage eines ärztlichen Berichtes im Verletzungs- bzw. Krankheitsfall wird der volle Miettarif berechnet. Die Weitergabe der Mietgeräte an andere Personen ist untersagt. Vermietungen nach 15:00 Uhr werden erst ab dem darauf folgenden Kalendertag berechnet. Bei Rückgabe der Mietgeräte vor 10:00 Uhr wir der laufende Kalendertag nicht berechnet. Für Unfälle aller Art mit dem Mietgerät wird keine Haftung für Personen- oder Sachschäden übernommen. Wird das Mietgerät nicht zum vereinbarten Termin zurückgegeben, so sind pro angefangenen Tag € 50,-- verschuldensunabhängig zu bezahlen. Wird das Mietgerät überhaupt nicht zurückerstattet, weil es beispielsweise verloren ging oder gestohlen wurde, so hat der Mieter dem Vermieter jenen Wert zu ersetzen, den der Mietgegenstand zum Zeitpunkt der Übernahme hatte und eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Gerichtsstand ist Reutte/Tirol |